Förderrichtlinie
?Zukunft mit Arbeit?
Förderrichtlinie für das Programm ?Zukunft mit Arbeit? gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt
Was ist das Anliegen?
Ziel der Förderung ist die Integration von langzeitarbeitslosen ALG-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt auf Grundlage eines individuellen Hilfeplanes, der die Beschäftigungschancen der Projektteilnehmer verbessert und individuell vorhandene Vermittlungshemmnisse nachhaltig abbaut.
Wer und was werden gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Unterstützung des Integrationsprozesses von hoch und gering qualifizierten langzeitarbeitslosen ALG-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt.
Auf der Grundlage geeigneter Kompetenzfeststellungsverfahren ist die konkrete Bedarfslage der hilfesuchenden Langzeitarbeitslosen zu erheben, um einen individuellen Hilfeplan zu erstellen und passgenaue Dienstleistungen zu finden oder zu initiieren, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu verbessern und eine Anstellung der Projektteilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
In der Regel soll die Hälfte der Projektteilnehmer älter als 50 Jahre sein. Insofern die Gesamtfinanzierung sichergestellt werden kann, ist auch die Aufnahme von langzeitarbeitslosen Nichtleistungsempfängern ? insbesondere Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen nach Familienarbeit ? in die Projekte möglich.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblich orientierten Verfahren.
Förderfähige Ausgaben
Personal- und Sachausgaben des Trägers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen (Realkostenprinzip).
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Zuschuss (ESF-Mittel). Förderfähig sind bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die entsprechende Kofinanzierung ist sicherzustellen.
Auswahlverfahren
Es soll in der Programmperiode 2007 bis 2013 voraussichtlich 2 bis 3 Förderrunden geben. Das Auswahlverfahren soll wettbewerblich und regional orientiert durchgeführt werden. (Bezugsebene: regionaler Zuständigkeitsbereich der Träger der Grundsicherung) Die Auswahl wird von einer zentralen Jury getroffen.
Der Träger hat ein Konzept mit aussagefähiger Projektbeschreibung und den angestrebten Zielen einzureichen. Er hat u.a. darzustellen, wie er einen Gender-Mainstreaming-Ansatz gewährleistet und dass er über entsprechend geeignetes, qualifiziertes Personal verfügt.
Erfolgeskriterium
Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 2 Jahre und kann bei Erfolg um 1 Jahr verlängert werden.
Aktuell: Stand des Wettbewerbsverfahrens (08.05.2008)
Richtlinie
Hilfen zur Antragstellung
Antragsunterlagen
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt: Frau Cordes, Tel.: 0340/6506-550
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Bundesland: Sachsen-Anhalt Datum: 27.05.2008 Quelle: Landesverwaltungsamt